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E-Rechnungspflicht

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E-Rechnungen

E-Rechnungspflicht in Deutschland

Für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmern wurde in Deutschland bereits zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht eingeführt.

Das bedeutet: Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch empfangen und grundsätzlich versenden können.

Handeln Sie jetzt! Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH, ob klein oder groß, ob Produzent, Dienstleister, Einzelhändler, Landwirt, Heilberufler oder Vermieter. Alle unternehmerisch Tätigen sollten keine Zeit verlieren.

Bereiten Sie sich jetzt auf die E-Rechnungspflicht vor!

In 20 Minuten das Wichtigste auf den Punkt gebracht:

Steuerberater Dirk Albrecht informiert zur E-Rechnungspflicht, gibt praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen:

Was müssen Sie tun, um für die E-Rechnung gerüstet zu sein?

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammengetragen.

Was sind E⁠‑⁠Rechnungen?

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Was sind die Vorteile der E⁠‑⁠Rechnung?

Rechtlicher Rahmen der E⁠‑⁠Rechnung

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

E-Rechnung geht ein – Was tun?

E-Rechnung bei Kleinunternehmern

Welche Fragen sind noch offen?

E-Rechnung und Digital-Gesetz: Besonderheiten im Gesundheitswesen

DOWNLOADS
Damit Sie bei der Umstellung auf E-Rechnungen nichts vergessen, haben wir für Sie Arbeitshilfen vorbereitet:

Merkblatt „Ausstellung und Empfang von E-Rechnungen“

Checkliste zur Umstellung auf E-Rechnungen

Prüfschema E-Rechnungspflicht
SONDERDEPESCHE
Weitergehende Informationen finden Sie in der Sonderausgabe unserer ETL-Depesche zur
E-Rechnungspflicht.
Download

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Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Die Zusammenarbeit ist einfach und bequem. Überzeugen Sie sich selbst!


SG Steuerberatung GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Weißenmoorstraße 228
26125 Oldenburg

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Telefon: (0441) 9498870
E-Mail: etl@pg-goretzki.de

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